Pressemitteilung
ÖDP Brandenburg reicht Einwendungen zu den neuausgelegten Antragsunterlagen zum Tesla-Werk ein
(Grünheide/Fürstenberg) Die ÖDP Brandenburg hat am 02.09.2020 ihre Einwendungen zu den neu ausgelegten Antragsunterlagen zum Tesla-Werk in Grünheide (Mark) eingereicht. Sie kritisiert das rechtlich fragwürdige Genehmigungsverfahren sowie die Unvollständigkeit bezüglich von Umweltgutachten und -prüfungen sowie die Intransparenz der ausgelegten Unterlagen. Sie fordert u. a. Antragsunterlagen mit Darstellung der Endausbaustufe des Werkes, ein Gutachten basierend auf einer umfassenden Erkundung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation im Umfeld des Industriegebietes, aussagekräftige Unterlagen zur Wassergesamtfördermenge, weiterhin eine umfängliche FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Untersuchung des gesamten Geländes im Sommerhalbjahr 2020.
Die Einwendungen im Einzelnen:
Der ÖDP-Landesverband Brandenburg lehnt die Standortwahl für das Tesla-Werk in Grünheide (Mark) aufgrund der hohen ökologischen Risiken, die mit einem Fabrikbau vor Ort eingegangen werden, ab. Die ÖDP Brandenburg kritisiert zudem, dass im Vorfeld keine Alternativenprüfung erfolgt ist (im Tesla-eigenen UVP-Bericht heißt es: „Es wurden keine Alternativen geprüft.“). Die bis dato erteilten Teilgenehmigungen der Bauabschnitte und das zugrundeliegende Genehmigungsverfahren sind aus rechtlicher Sicht fragwürdig und mit der einhergehenden Unvollständigkeit und Intransparenz der ausgelegten Unterlagen, vor allem mit dem Fehlen eines unabhängigen hydrogeologischen Gutachtens mit umfassender Erkundung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation im Umfeld des Industriegebietes sowie einer umfassenden FFH-Verträglichkeitsprüfung, schlichtweg abzulehnen.
Wir erheben gegen das Vorhaben die folgenden Einwendungen:
Themenfeld Hydrogeologie
Laut Antragsunterlagen ist die vollständige Versiegelung einer Fläche > 100 h, die Sammlung der Niederschlagswässer (ggf. Vorreinigung) und die zusammengefasste Versickerung in einem einzigen großen Becken im Nordosten des Industriegebiets vorgesehen („Storm Pond“). Die Auswirkungen dieses Konzepts auf die Grundwasserdynamik sowie die chemische Beschaffenheit des obersten Grundwasserleiters wird in keinem der mit ausgelegten hydrogeologischen Gutachten untersucht (es gibt dazu nur eine Empfehlung in der ausgelegten Hydrogeologischen Studie zur Pfahlgründung der Firma Fugro - Kap. 5.3).
Wir fordern, dieses empfohlene Gutachten auf der Basis einer umfassenden Erkundung der hydrogeologischen und hydrochemischen Situation im Umfeld des Industriegebietes, wegen der folgenden einzelnen Gründe nachzuholen.
- Aus der großflächigen Versiegelung kann langfristig eine dauerhafte Absenkung unter dem Zentrum der versiegelten Fläche resultieren (es fehlen gerechnet auf die Gesamtfläche > 100.000 - 150.000 m³/Jahr direkte Infiltration). Es bleibt ohne eingehende Untersuchung fraglich, ob dieses Defizit durch die Versickerung in einem einzigen randlichen Becken, das in einiger Entfernung zur versiegelten Fläche liegt, wieder ausgeglichen wird. Bereits in der UVP bei der Ausweisung als Industriegebiet für BMW wurde jedoch gefordert, dass am Standort jegliche dauerhafte Grundwasserabsenkung aufgrund der Nähe zu sensiblen Fließgewässern vermieden werden muss.
- Aus wissenschaftlichen Veröffentlichungen ist der Aufstieg von salinaren Tiefenwässern im direkten Umfeld des Industriegebiets bis nahe der Oberfläche bekannt. Zwischenzeitlich hat auch die Brandenburger Landesregierung ihre Kenntnis darüber eingeräumt. Jede Grundwasserabsenkung (sei es passiv durch Wegnahme des Niederschlags oder aktiv durch Grundwasserförderung) könnte unter diesen Umständen einen weiteren Salzwasseraufstieg provozieren, wodurch neben der Vegetation im Umfeld auf lange Sicht auch die Trinkwassergewinnung in der Wasserfassung Hohenbinder Straße des Wasserwerkers Erkner gefährdet werden kann.
- Die zusammengefasste Versickerung aller Niederschlagswässer in einem einzelnen Becken führt an dieser Stelle punktuell zu einer deutlichen Erhöhung der Grundwasserisohypsen. Aufgrund des geringen Gefälles der allgemeinen Grundwasserströmung am Standort ist damit zu rechnen, dass das infiltrierte Niederschlagswasser unter dem Becken in alle Richtungen abströmt. Es wäre zu prüfen, ob dadurch die 30a-Isochronen der Wasserfassung Hohenbinder Straße und die damit verbundene Auslegung der Wasserschutzgebietszonen IIIA/B weiterhin gültig sind oder evtl. weiter Richtung Osten, d.h. unter die gesamte Fläche des Industriegebietes zu erweitern sind. Dann müssten alle Schutzbestimmungen für die Zonen IIIA/B auch im Osten des Industriegebietes gelten.
Auf Grund der angesprochenen Gefährdungspotentiale ist zur Aufrechterhaltung des Status Quo und damit ihrer Abwehr am Standort eine flächenhaft-verteilte Versickerung des Regenwassers einer isoliert-zusammengefassten Versickerung vorzuziehen.
In den Antragsunterlagen ist im östlichen Teil des Industriegebiets der Bohransatzpunkt einer tiefen Erkundungsbohrung aus dem Jahr 1962 zu erkennen (Kb RüdFu 12/62). Es besteht die Möglichkeit, dass Verrohrungen dieser Bohrung im Bohrloch verblieben sind und die Bohrung nicht nach heutigen Standards zementiert bzw. rückverfüllt wurde. Aus diesem Grund kann auch diese Tiefbohrung einen potentiellen Aufstiegspfad für salinare Tiefenwässer darstellen.
Aufgrund des daraus resultierenden Gefährdungspotentials fordern wir eine eingehende Untersuchung des Zustands dieser Altbohrung und ggf. eine wirksame Verfüllung.
Themenfeld Wasserförderung
Zum Punkt Wasserfördermenge: Tesla hat die Aussage getroffen, dass ein Teil des benötigten Wassers zur Produktion aus einem Brunnen auf dem Betriebsgelände gefördert werden soll. Dazu gibt es keine Angaben in den Antragsunterlagen. Es wird nicht ausgeführt, wo dieser Brunnen errichtet werden soll, noch wird die dort zu fördernde Wassermenge konkret bestimmt, aus der folglich die Größe des Absenkungstrichters in der Umgebung hervorgeht. Hierbei kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass das NSG und FFH-Gebiet Löcknitztal beeinträchtigt wird. Zu viele Unbekannte gibt es derzeit noch, um annähernd verlässliche Aussagen treffen zu können. Weiterhin wird die Berechnung des zurückzuhaltenden Gesamtvolumen des Gemisches aus wassergefährdenden Stoffen, Löschwasser und Niederschlagswasser fehlerhaft dargestellt, da der zukünftige Endausbau des Standortes nicht berücksichtigt wurde und die berechnete Menge von 62.727,80 m³ sich nur auf eine Fläche von 1.231.000,00 m² (Gebäude und Freiflächen Phase 1) bezieht.
Wir fordern hiermit die Genehmigungsbehörde auf, von der Firma Tesla belastbare Unterlagen zu verlangen, welche Gesamtwassermengen in der ENDAUSBAUSTUFE benötigt/gefördert werden, um dann auf dieser Grundlage fachlich fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Ergänzung: Was bringt es, wenn der Wasserbedarf für die 1. Ausbaustufe angeblich gesichert ist (was die ÖDP Brandenburg bezweifelt und auch der Wasserverband Strausberg-Erkner aus gutem Grund kritisch sieht), jedoch nicht für alle folgenden? Dies ist aus Sicht der ÖDP Brandenburg keine nachhaltige und zukunftsorientierte Planung, die jedoch jede Landesregierung sich selbstverpflichtend zum Ziel setzen sollte.
Themenfeld Natur- und Biotopschutz
Die geplante Grundwasserabsenkung bzw. Veränderung des Grundwasserregimes wird mit einer erheblichen Beeinträchtigung der angrenzenden Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete (FFH-Gebiet unter strengem Schutz des Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie) mit u. a. sensiblen Moorbereichen einhergehen. Die zur Strategie gegen den Klimawandel elementaren Ökotope, wie insbesondere grundwassergespeiste Niedermoore, sollten jedoch unabdinglich geschont werden.
Die Region Berlin-Brandenburg gehört zu den am meisten vom Klimawandel verwundbaren Regionen in Deutschland. Es ist ein aufgrund der Ausmaße der Veränderungen eine räumliche Ausweitung und Verschärfung des trockenen und warmen Klimas zu erwarten. Die geplanten Eingriffe für die Tesla-Fabrik können die Auswirkungen des vom Menschen verursachten Klimawandels verstärken, was zu großräumiger Wasserknappheit führen kann. Das regionale Klima und damit sowohl den Niederschlag als auch die Verdunstung kann beeinflusst werden. Die Bewertung der anthropogenen Beeinflussung durch die komplexen Rückkopplungen in den hydrologischen Systemen ist erschwert, eine Prüfung im Vorfeld ist deshalb umso essentieller. Da die geplanten Eingriffe die hydrologischen Prozesse der Region stark beeinflussen werden, müssen die möglichen Schäden der Schutzgüter in den Schutzgebieten in der Umgebung im Vorfeld geprüft werden, z. B. durch FFH-Verträglichkeitsprüfungen. Für Natura 2000-Gebiete besteht ein allgemeines Verschlechterungsverbot (§ 33 Abs.1 S. 1 BNatSchG), das durch § 34 BNatSchG mit seinen Regelungen zur Verträglichkeitsprüfung gesichert wird. Denn eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nach § 34 Abs 1 BNatSchG i. V. m. Art 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-Richtlinie dann erforderlich, wenn ein Projekt oder ein Plan ein Natura 2000-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigten kann. Es gilt das Vorsorgeprinzip: Eine Gefahr der Beeinträchtigung liegt schon vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Projekt das Gebiet erheblich beeinträchtigt. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist laut der „Verwaltungsvorschrift der Landesregierung Brandenburg zur Anwendung der §§ 31 bis 36 BNatSchG“ essentiell.
Es liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine unabhängige, allumfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Endausbaustufe des Werkes vor. Somit sind die Ausmaße der Umweltbeeinträchtigungen auf die umliegenden insgesamt 13 FFH-Gebiete im näheren Umkreis (10 km):
· Fledermausrevier Rüdersdorf (DE 3548-305)
· Fredersdorfer Mühlenfließ, Breites und Krummes Luch (DE 3448-302)
· Großes Fürstenwalder Stadtluch (DE 3649-302)
· Herrensee, Lange-Damm-Wiesen und Barnimhänge (DE 3449-301)
· Löcknitztal (DE 3549-301)
· Maxsee (DE 3549-303)
· Müggelspreeniederung (DE 3649-303)
· Rotes Luch Tiergarten (DE 3450-305)
· Skabyer Torfgraben (DE 3748-305)
· Spree (DE 3651-303)
· Swatzke und Skabyberge (DE 3649-301)
· Triebschsee (DE 3648-302)
· Wernsdorfer See (DE 3648-303)
nicht abschätzbar.
Das Plangebiet liegt nur wenige hundert Meter südlich der Löcknitz. Ein Stück weiter schließt sich die Seenkette von Grünheide bis nach Kagel an. Beide Niederungen mit ihren Gewässern sind als Kaltluftentstehungsgebiete bedeutsam für Regulierung des Klimas in der Region. Die Waldgebiete rings um Grünheide unterbrechen die versiegelten und baumarmen Siedlungen Erkner und Grünheide und verhindern dadurch ebenfalls eine übermäßige Erwärmung der Region. Mit der Rodung der 3 km² Wald, der anschließenden Versiegelung und Bebauung wird die Erwärmung der Region dauerhaft gefördert. Die geplanten Arbeiten in der Autofabrik, wie z. B. die Aluminiumschmelze setzen ganzjährig zusätzlich große Mengen an Wärme in die Umgebung frei, die der benachbarten Kaltluftbildung entgegenwirkt. Mit dem Bau der Autofabrik wird die wärmeabstrahlende Fläche stark vergrößert und zur ebenfalls Wärme abstrahlende Fläche der Siedlung Grünheide nahezu verbunden. Der kleine Rest-Waldstreifen zwischen Bahn und Grünheide wirkt sich dann kaum noch regulierend auf das Gebiet aus. In der Folge entstehen mehr warme und trockene Aufwinde, welche ankommende Regenwolken auflösen und es wird in der gesamten Region deutlich weniger regnen. Dies bedeutet eine klimatische Verschlechterung für die benachbarten FFH-Gebiete und FFH-Lebensräume. Die thermodynamischen Veränderungen in Folge der Abholzung von 3 km² Wald und der anschließenden Versiegelung der Fläche müssen deshalb zwingend Gegenstand einer wissenschaftlichen Verträglichkeitsprüfung für die angrenzenden FFH-Gebiete werden.
Wir fordern deshalb eine unabhängige FFH-Verträglichkeitsprüfung, um eine Beeinträchtigung der Schutzgüter insbesondere der sich in unmittelbarer Nähe befindenden FFH-Gebiete auszuschließen.
Zusätzlicher Hinweis: Die in nur 730 m Entfernung befindlichen Flüsse Löcknitz und Spree gehören zum Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“, welches die Renaturierung der Flüsse und Auen als Ziel hat.
Themenfeld Artenschutz
Untersuchungen/Kartierungen zum Artenschutz haben nach Aussage des Artenschutzrechtlichen Beitrags nur auf Teilflächen stattgefunden und dies im Winterhalbjahr. Im Winterhalbjahr können keine zuverlässigen Aussagen über das Vorkommen seltener Tierarten und Habitatstrukturen getroffen werden. Es wurden Mutmaßungen per Potentialanalysen und Szenarien angestellt. Dieses Untersuchungsdesign ist jedoch für ein Bauvorhaben dieser Dimension völlig ungeeignet und damit abzulehnen.Zeitdruck des Investors darf nicht Grund dafür sein, bei einem Vorhaben dieser Dimension die Kartierung nicht im Sommerhalbjahr bei voller Ausprägung der Vegetationsstrukturen und Aktivität der Fauna vorzunehmen.
Wie fordern somit eine artenschutzfachliche Untersuchung des GESAMTEN Geländes noch im Sommer/Herbst 2020. Mittlerweile muss jedoch in Anbetracht des Baufortschritts davon ausgegangen werden, dass eine Kartierung bereits unter massiven Einfluss der aktuellen Bauarbeiten steht. Wir sind empört über die fahrlässige Vorgehensweise beim Thema Artenschutz, das hier dem Zeitdruck und damit dem Profitstreben eines US-amerikanischen Konzerns zum Opfer fällt.
Themenfeld Genehmigungsverfahren
Das eigentliche Genehmigungsverfahren ist so stark durch die zwischenzeitlich bereits erteilten Zulassungen vorzeitigen Beginns überlagert, dass eine unvoreingenommene Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens durch die beteiligten Verwaltungsbehörden aufgrund des erzeugten Genehmigungsdrucks nicht mehr möglich erscheint. Damit aber kann das Verfahren seine präventive Funktion nicht mehr erfüllen.
Ein Blick auf die Tesla-Baustelle und die dort in buchstäblich überwältigendem Tempo entstandenen und entstehenden Werkhallen und Anlagenteile lässt diesen Genehmigungsdruck unmittelbar spürbar werden. Bei einem solchen Sachverhalt aber wird das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens durch die seitens des Vorhabenträgers zwischenzeitlich geschaffenen Fakten schlichtweg präjudiziert. Wie soll es der Behörde bei diesem Verfahrensstand noch möglich sein, die Entscheidung über die Anlagengenehmigung genauso unvoreingenommen zu treffen, wie sie dies getan hätte, wenn noch keine Fakten geschaffen worden wären? Durch diese Vorwegnahme ist das Genehmigungsverfahren daher vollständig entwertet worden, sodass eine hierauf gestützte Genehmigungsentscheidung von vornherein an einem durchgreifenden und nicht zu behebenden rechtlichen Mangel leiden wird.
Weiterhin setzt eine verlässliche und rechtlich verbindliche behördliche Entscheidung einen entsprechend eindeutigen und belastbaren Vorhabenantrag voraus. Hieran fehlt es weiterhin. Im Hinblick auf den seitens des Vorhabenträgers künstlich aufgebauten Zeitdruck, der eine Errichtung der Anlage in Rekordzeit einfordert, sowie das augenscheinliche Herangehen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE, das Genehmigungsverfahren als Teil eines agilen, sich stetig weiterentwickelnden Projekts zu sehen, ist das Vorhaben der Tesla Manufacturing Brandenburg SE zum jetzigen Zeitpunkt nach wie vor nicht endgültig beschrieben und wird dies vermutlich auch zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht sein. Denn eine verlässliche und abschließende Planung erfordert Zeit. Und diese Zeit soll hier anscheinend nicht investiert werden. Wie dem Umstand der nochmaligen Auslegung der Antragsunterlagen, vor allem aber auch der seither veröffentlichten Medienberichterstattung zu entnehmen ist, ändern sich die Planungen des Vorhabenträgers dementsprechend weiterhin in steter Regelmäßigkeit. Nur zwei Beispiele: Nachdem im Laufe des Verfahrens seitens des Vorhabenträgers die Notwendigkeit sog. Pfahlgründungen angemeldet wurde, hat sich zwischenzeitlich nun schon zum wiederholten Male die Anzahl der für erforderlich gehaltenen Pfähle geändert. Die ursprünglich vorgesehene Batteriefertigung ist ausweislich der aktuellen Antragsunterlagen entfallen, dennoch wird Elon Musk in den Medien mit Bemerkungen zitiert, dass eine Batteriefertigung weiterhin – wenn auch zu späterem Zeitpunkt – geplant sei.
Wir fordern, dass von Seiten der Tesla Manufacturing Brandenburg SE umgehend Antragsunterlagen vorgelegt werden, die sämtliche Bauabschnitte bis zur Endausbaustufe enthalten, um eine Einschätzung der von der gesamten Fabrik ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen vornehmen zu können. Dies wäre auch von jedem anderen Unternehmen eingefordert worden. Wieso sollte es für Tesla einen Sonderweg geben?
Mit freundlichen Grüßen
Norman Heß
Stellv. Landesvorsitzender der ÖDP Brandenburg
Pressekontakt:
Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP), Landesverband Brandenburg
E-Mail: presseoedp-brandenburg.de
Internet: www.oedp-brandenburg.de
Vorstand: www.oedp-brandenburg.de/partei/landesvorstand
Ansprechpartner: norman.hess@oedp.de (stellv. Landesvorsitzender)
V.i.S.d.P.: norman.hess@oedp.de (stellv. Landesvorsitzender)