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Pressemitteilung

JA zu „FRIDAYS FOR FUTURE“

KLARE REGELN FÜR SCHÜLER und SCHULEN KINDERRECHTSKONVENTION, GRUNDGESETZ und BRANDENBURGER VERFASSUNG auf Seiten der Schüler/innen

Die Ökologisch-Demokratische Partei Brandenburg begrüßt ausdrücklich die Demonstrationen  „Fridays for Future“  und schlägt Regeln für den künftigen Umgang mit ihnen vor. Die ÖDP Brandenburg bedauert, dass es aufgrund des Versagens von selbsternannten „Profis“ aus Politik und Wirtschaft soweit kommen musste, dass Schülerinnen und Schüler zum Schutz ihres Lebens auf ihre Schule verzichten müssen.  Ganz offenbar bleibt ihnen keine andere Wahl,  als auf das ihnen zustehende Recht auf Bildung für einen Tag zu verzichten, um Verantwortung zu übernehmen für ein höheres Gut,  zum Nutzen der gesamten Menschheit und ihrer Umwelt.
Wir sehen in den Aktionen der Schüler ein überlebenswichtiges Engagement, das keinesfalls bestraft werden darf. Um die Schülerinnen und Schüler in ihrem Engagement zu unterstützen, empfehlen wir den Schulen Brandenburgs:
1. mindestens jeden zweiten Freitag in der gesamten Schule einen „Test-freien“ Tag einzuführen, sodass die Schüler wenigstens alle zwei Wochen demonstrieren können, ohne Leistungskontrollen zu verpassen.
2. bereits vergebene Sechsen aus den Notenlisten zu löschen, wenn sie aufgrund von  Teilnahmen bei „Fridays for Future“, zustande kamen.
3. Unterrichtssverlegungen, die zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern abgesprochen wurden, zu gestatten.
4. den Schülern die offizielle Erlaubnis zu erteilen, an den Demonstrationen  alle zwei Wochen teilzunehmen.
5. Lehrer dazu zu ermutigen, Exkursionen mit den Schülern zu den Demonstrationen zu unternehmen, um den Schülern unter anderem das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung näher zu bringen.
Die ÖDP erkennt an, dass minderjährige Schüler, die der Schule fernbleiben, eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Schule vorlegen müssen.
Des Weiteren fordert die ÖDP Brandenburg, das Wahlalter  auf 14 Jahre herabzusenken. Die
  brandenburgischen Schülerinnen und Schüler haben eindrucksvoll mit „Fridays for Future“ ihre Sensibilität für politische Themen und globale Zusammenhänge bewiesen.

Wir weisen darauf hin, dass die „Fridays for Future“-Schülerdemonstrationen auch aufgrund rechtlicher Vorschriften zu unterstützen sind:
Gemäß UN-Kinderrechtskonvention, Art. 12 Abs. 1, haben die Schüler das Recht ihre Meinung zu äußern : „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“
Nach UN-Kinderrechtskonvention, Art. 15 Abs. 1, haben sie dabei Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit – also das Recht sich für Demonstrationen zu versammeln: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.“
Sowohl das Recht auf freie Meinungsäußerung (§ 5 GG), als auch die Versammlungsfreiheit (§ 8 GG), sind zudem Teil unseres Grundgesetzes.
Die Schüler verwirklichen weiterhin die internationalen Bildungsziele nach UN-Kinderrechtskonvention, Art. 29 – insbesondere Nr. e: „Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, (e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.“
 Gemäß der in § 4 BbgSchulG definierten „Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung" nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Pflicht aus Art. 39 Abs. 1 BbgVerf war: „Der Schutz der Natur, der Umwelt und der gewachsenen Kulturlandschaft als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes und aller Menschen."
Sie beweisen, dass sie darüber hinaus gemäß § 4 Abs. 5 BbgSchulG die Fähigkeit und Bereitschaft haben
3. sich Informationen zu verschaffen und kritisch zu nutzen sowie die eigene Meinung zu vertreten, die Meinungen anderer zu respektieren und sich mit diesen unvoreingenommen auseinander zu setzen,
9. soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen,
12. sich auf ihre Aufgaben als Bürgerinnen und Bürger in einem gemeinsamen Europa vorzubereiten,
13. ihre Verantwortung für die eigene Gesundheit, für den Erhalt der Umwelt und die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu begreifen und wahrzunehmen"



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