Pressemitteilung
Verbraucherschutz - Kampf dem konstruierten Schrott!
Die ÖDP startet im Jahr 2018 eine bundesweite Schwerpunktaktion für die Wahljahre 2018 / 2019:
„Mindestens fünf Jahre müssen Haushaltsgeräte halten“. Das politische Ziel ist, die gesetzliche Mängelhaftung für Haushaltsgeräte, Informations- und Unterhaltungselektronik sowie technischmechanische Geräte europaweit von 2 auf 5 Jahre zu verlängern. Dabei ist die Beweislastumkehr auf mindestens 2 Jahre auszudehnen. Die Reparierbarkeit von Geräten (Beispiel: verklebte Batterien) soll verbessert werden.
Der Bundesvorstand wird beauftragt, mit einer Petition, einer Online-Kampagne, am Besten mit einer europäischen Bürgerinitiative und weiteren Maßnahmen, dieses Ziel zu bewerben und hierfür Kontakte zu interessierten Verbänden (z. B. Verbrauchschutz…) und Institutionen (z. B. Handwerkskammern …) zu suchen und zu intensivieren. Die Stiftung Warentest wird gebeten, bei ihren Tests die Reparaturfähigkeit eines Gerätes stärker in die Wertung einfließen zu lassen und eine Auflistung reparaturfreundlicher Geräte nach dem „Best Practices“ -Prinzip zu führen. Als ein Beispiel sei das Fairphone genannt.
Der Bundesparteitag der ÖDP bittet Prof. Dr. Klaus Buchner MdEP dieses Anliegen im Europäischen Parlament einzubringen. Den kommunalen Mandatsträgern werden Resolutionsanträge angeboten, die sie in den für die Abfallwirtschaft zuständigen Gremien einbringen können.
Das Ziel ist: Die für die Abfallwirtschaft zuständigen Gebietskörperschaften sollen zur Vermeidung von Abfall eine entsprechende Verlängerung der Mängelhaftung durch eine Petition oder Resolution befürworten. Darüber hinaus wird den Mandatsträgern eine Arbeitshilfe zu den Lebenszykluskosten bereitgestellt, damit sie die Beschaffung in den Kommunen bereits jetzt unter die Prämisse „Abfallvermeidung durch nachhaltige Beschaffung“ stellen können.
Beschlossen auf dem ÖDP-Bundesparteitag am 05.05.2018 in Aschaffenburg.