Tagung über Stolpersteine, lokale Geschichtsarbeit und neue Formen des Gedenkens
Aktionsbündnis Brandenburg - Landesjugendring
Wie können Erinnerungen lebendig gehalten werden? Welche neuen Wege des
Erinnerns braucht es, wenn Zeitzeug*innen nicht mehr am Leben sind und
ihre Geschichten nicht mehr erzählen können? Welche Chancen und
Möglichkeiten bieten digitale Technologien und andere innovative
Erinnerungsformate, wo liegen aber auch die Grenzen?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die dritte landesweite
Vernetzungstagung zum Thema Stolpersteine in Brandenburg:
Das Aktionsbündnis Brandenburg und der Landesjugendring Brandenburg
wollen mit Ihnen gemeinsam einen Raum für Austausch schaffen und
verschiedene Themen in Workshops bearbeiten.
Stolpersteine sind ein internationales Denkmal- und Kunstprojekt und
wurden 1992 von dem Künstler Gunter Demnig initiiert. Hier in
Brandenburg wurden in den letzten 30 Jahren über 1.000 dieser Steine
verlegt – durch das Engagement vieler verschiedener Initiativen vor Ort.
Wir haben die im Land verlegten Stolpersteine in einer Datenbank
gesammelt und diese Daten über die Webseite stolpersteine-brandenburg.de
für alle zugänglich gemacht.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme! Bitte melden Sie sich bis zum 27.
November 2022 an.
Die Anmeldung zur Tagung ist über das Formular hinter diesem Link möglich.
https://form.jotform.com/stolpersteine/anmeldung-zur-stolperstein-tagung
9.30 Uhr Ankommen und Anmeldung
10 Uhr Begrüßung und fachliches Kennenlernen
12 Uhr Mittagsimbiss und Gelegenheit zur Vernetzung
Erinnerungen jugendgerecht gestalten
Neue Vermittlungsmethoden in der Erinnerungsarbeit
Wie recherchiert man die Beteiligung von Familienmitgliedern amNationalsozialismus?
Auch eine Online-Teilnahme ist möglich.
*Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen
Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder
bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische,
antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in
Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von
ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur
Veranstaltung zu verwehren oder von dieser zu verweisen.*